Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: (zurück zur Preisliste)
1. | Allgemeine Bedingungen Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme der von uns gelieferten Erzeugnisse erklärt der Käufer sein Einverständnis zu unseren Bedingungen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind. |
2. | Angebot Angebote die keine Annahmefrist enthalten sind unverbindlich. Bei Konstruktionsverbesserungen kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Fertigung in allen Einzelheiten dem Angebot entspricht. |
3. | Preise Es gelten die Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen kann. Bei Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Folgeaufträgen sind wir nicht an vorhergehende Preise gebunden. Aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise für Elektrolytkupfer müssen wir Ihnen zukünftig einen Kupferzuschlag in Höhe der aktuellen Tagesnotierung in Rechnung stellen. |
4. | Lieferzeiten Angegebene Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend - Zwischenverkauf vorgehalten - und werden vom Eingang der Bestellung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung an gerechnet. Betriebsstörungen, nicht zu behebender Materialmangel, sowie Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt, bei Transportverzögerung, Betriebsstörungen im eigenen Werk oder in den Werken der Unterlieferanten, entbinden uns von der Lieferpflicht. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferungen werden abgelehnt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf Widerruf der Bestellung wegen verspäteter Lieferung. Der Besteller kommt in Annahmeverzug nach Anzeige der Erfüllungsbereitschaft und einmaliger Mahnung. |
5. | Versand Der Versand erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern keine ausdrücklichen Versandvorschriften des Bestellers vorliegen, bleibt uns die Wahl der Versandart überlassen. Teillieferungen sind zulässig. |
6. | Zahlungen Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art spätestens 30 Tage ab Fakturadatum zu leisten. Zahlungsverzug hat einen Verzugszins von 7%p.a. zur Folge. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so haben wir das Recht, alle noch nicht ausgelieferten Bestellungen zurückzuhalten und für diese Vorauszahlung zu verlangen, selbst wenn das übliche Zahlungsziel vereinbart war. Vereinbarte Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn infolge von Umständen, an denen wir keine Schuld tragen, die Ablieferung verzögert wird. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. |
7. | Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, und bis zur Einlösung der zahlungshalber gegebenen Schecks oder Wechsel, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt wurde, behalten wir uns das Eigentumsrecht an gelieferten Waren vor (ebenso entspr. amtliche Eintragung). Dieser Eigentumsvorbehalt wird durch etwaige Saldoziehung und Saldoanerkennung nicht berührt und hat auch dann Gültigkeit, wenn etwa durch Einbau der gelieferten Waren in Maschinen etc. das Eigentumsrecht nicht ohne weiteres für Außenstehende erkennbar ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, jedem interessierten Dritten den Eigentumsanspruch solange er rechtlich besteht, zur Kenntnis zu bringen und uns durch Übersendung einer Abschrift des Pfändungs-Protokolls unverzüglich zu verständigen, wenn etwa eine Pfändung von dritter Seite vorgenommen werden sollte. Der Eigentumsübertrag an den Käufer erfolgt erst nach endgültiger Bezahlung des vollen Warenwerts aller Lieferungen. |
8. | Gewährleistung Wir verpflichten uns zur Lieferung gemäß Spezifikation in der Auftragsbestätigung bzw. Muster und gewährleisten entsprechende Qualität. Von der Auftragsbestätigung abweichende Angaben in Katalogen, Beschreibungen usw. sind unverbindlich. Der Käufer muss die Ware sofort nach deren Erhalt prüfen und anfällige Mängelrügen unverzüglich schriftlich bei uns anbringen. Bei verspäteter Mängelrüge erlischt jedoch unsere Gewährleistung, spätestens jedoch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Fälligkeit der vereinbarten Zahlung wird durch Mängelrüge nicht aufgehoben oder aufgeschoben. Unsere Gewährleistung beschränkt sich, nach unserem freien Ermessen, auf die kostenlose Reparatur oder den Einsatz der nachweisbar infolge von Material-, Konstruktions- und/oder Herstellungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar gewordener Teile. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die Teile selbst und nicht auf Maschinen und Anlagen, in welchen sie verwendet werden. Alle weiteren Ansprüche für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art, z.B. für entgangenen Gewinn, Folgen von Verzögerungen in der Fabrikation, Löhne, Schäden an Maschinen, Anlagen, Werkzeugen und Werkstücken, sowie Ansprüche Dritter irgendwelcher Art, sind ausdrücklich wegbedungen, wie auch der Rücktritt vom Vertrag, Rückweisung der Lieferung oder Minderung des Preises. Für Ersatzlieferungen gelten die selben Lieferbedingungen wie für die ursprünglich gelieferten Teile. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Verschleiß- und Verbrauchsteile, sowie die Folgen der normalen Abnützung unsachgemäßer Einsetzung / Behandlung und Aufbewahrung, übermäßiger Beanspruchung, Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel, falscher Auslegung der Gebrauchsanleitung und ähnlicher Tatbeständen; sie erlischt sofort bei Reparatur und/oder Änderung der Ware durch den Käufer und/oder Dritter. |
9. | Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für Leistungen beider Vertragspartner ist der Sitz der Industrieservice-Elektrodentechnik Bruno Schmieg. Dies gilt auch für etwaige Urkunden-, Wechsel- und Scheck-Prozesse. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers Klage zu erheben. |
10. | Beanstandungen Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendungen oder mangelhafter Verpackung können nur innerhalb 8 Tage nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. |
11. | Verpackungsrücknahme Alle Verpackungen werden vom Lieferanten dem Recycling zugeführt oder wiederverwendet. Die Kosten für den Rücktransport übernimmt der Kunde. |
Industrieservice-Elektrodentechnik Bruno Schmieg